Fakultät für Design und Kunst

Eignungsfeststellungsverfahren

Mediendesign und Designtechnik, Design Audiovisueller Medien, Design Interaktiver Medien

Zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung in dem jeweiligen Teilstudiengang führt die Fakultät für Design und Kunst einmal im Jahr während des Sommersemesters ein sog. Eignungsfeststellungsverfahren für die Einschreibung zum jeweils nachfolgenden Wintersemester durch. Am Eignungsfeststellungsverfahren können nur Bewerber*innen teilnehmen, die die erforderlichen allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der Bergischen Universität Wuppertal nachweisen können.

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Bewerbung und zum Ablauf des Verfahrens:

  • Anmelden und bewerben
  • Termine
  • Ablauf des Verfahrens
  • Einschreibung und Gültigkeitsdauer
  • Hochschulwechsel/Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen/Anerkennung von Eignungsnachweisen
  • Rechtliche Vorgaben

Anmelden und bewerben

Bewerbungsfrist: 1. Februar bis 29. Februar 2024

Für die Bewerbung zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Online-Anmeldung über dieses Webformular innerhalb der angegebenen Frist und Ausdrucken des Bewerbungsvordrucks (erhältlich als PDF-Download über die Online-Anmeldung). Hinweise zur Online-Anmeldung: Die in das Webformular durch die Bewerber*innen eingegebenen Daten werden elektronisch weiterverarbeitet und dienen als Grundlage für die weitere Korrespondenz mit den Bewerber*innen. Änderungen von Kontaktdaten und in der Wahl der Teilstudiengänge müssen deshalb unbedingt per Email mitgeteilt werden, damit diese berücksichtigt werden können.
     
  2. Einreichen der nachfolgenden Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist (ausschließlich digtital als Upload über die Hochschulcloud Sciebo, die Details werden automatisch nach der Online-Anmeldung per Email mitgeteilt):
  • ​der von den Bewerber*innen ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsvordruck (erhältlich als PDF-Download zum Ausdrucken über die Online-Anmeldung) mit Angabe eines oder max. zwei der angestrebten Teilstudiengänge (Mediendesign und Designtechnik und/oder Design Audiovisueller Medien und/oder Design Interaktiver Medien; die Teilstudiengänge Design Audiovisueller Medien und Design Interaktiver Medien können nicht in Kombination miteinander studiert werden). 
     
  • einen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis). Liegt das Abiturzeugnis bis zum Bewerbungsende noch nicht vor, muss eine Kopie der Bescheinigung der Schule über die Zulassung zur Abiturprüfung eingereicht werden oder das Halbjahreszeugnis oder die Laufbahnbescheinigung Q2.1. Bitte beachten Sie: Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium, die fachgebundene Hochschulreife nur zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge. Eine Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren mit Fachhochschulreife ist nicht möglich. Bitte beachten Sie die Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung
    Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation: Bitte beachten Sie die Hinweise für  Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation und reichen entsprechende Nachweise der Hochschulzugangsberechtigung ein (z. B. Meisterbrief oder Bestätigung des Studierendensekretariates).  
    Internationale Studienbewerber*innen: Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau (bis zur Einschreibung müssen Deutschkenntnisse auf DSH2-Niveau nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen Sie sich zusätzlich über Uni-Assist bewerben, ab Mitte Mai). Beachten Sie bitte auch die Informationen für Internationale Studienbewerber*innen
  • ein tabellarischer Lebenslauf.

    Bitte beachten Sie: Die Unterlagen sind ausschließlich digital als Upload einzureichen, per Post oder Email eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Termine

  • Bewerbungsfrist: 1. Februar bis 29. Februar 2024

  • Online-Anmeldung via Webformular innerhalb der o.g. Frist
  • Alle Bewerbungsunterlagen müssen digital als Upload bis zum
    29. Februar 2024 
    eingegangen sein (Ausschlussfrist). Die Abgabemodalitäten werden automatisch nach der Online-Anmeldung per Email mitgeteilt. Per Post oder Email eingehende Bewerbungsunterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.
    Hinweise zur Online-Anmeldung: Die Online-Anmeldung ist mit Beginn der Bewerbungsfrist über das entsprechende Webformular möglich. Die in das Webformular durch die Bewerber*innen eingegebenen Daten werden elektronisch weiterverarbeitet und dienen als Grundlage für die weitere Korrespondenz mit den Bewerber*innen. Änderungen von Kontaktdaten und in der Wahl der Teilstudiengänge müssen deshalb unbedingt per Email mitgeteilt werden, damit diese berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie bei der Wahl der Teilstudiengänge die Kombinationsmöglichkeiten.
     
  • Mitteilung der Details zu den Arbeitsproben und deren Abgabemodalitäten: 
    spätestens 14. März 2024
      per Email mit der Zulassung zum Verfahren. Es liegt in der Verantwortung der Bewerber*innen den Email-Eingang (auch den Spam-Ordner) zu überprüfen und sich ab dem 15. März 2024 per Email zu melden, wenn keine Nachricht eingegangen ist.
     
  • Bearbeitung einer Arbeitsprobe für jeden gewählten Teilstudiengang: 
    15. März bis 19. April 2024

     
  • Eingangsbestätigung und Informationen zur Prüfung: spätestens 30. April 2024 per Email.
     
  • Präsentation mit Kolloquium in Präsenz: 22. Mai oder 23. Mai 2024 (Tag und Uhrzeit richten sich nach dem Zeitpunkt der Arbeitsproben-Einreichung).
     
  • Mitteilung des Ergebnisses: ca. zwei Wochen nach der Präsentation mit Kolloquium per Post.

    Weitere Termine: z. B. Studieninfotage, Infoveranstaltung zum Eignungsverfahren finden Sie über die Website der Abteilung: siehe

Bitte beachten Sie: Unabhängig von der Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren bei der Fakultät für Design und Kunst müssen Sie sich nach bestandener Eignungsprüfung über das Portal StudiLöwe im Studierendensekretariat  der Bergischen Universität für den jeweiligen Teilstudiengang einschreiben (zulassungsfreier Bachelorstudiengang). Die Termine der Online-Einschreibung finden Sie hier

Bildungsausländer*innen müssen sich zusätzlich über Uni-Assist bewerben, bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen. Informationen für internationale Studienbewerber*innen. Bitte setzen Sich sich mit unserem Internationalen Studierendensekretariat in Verbindung.
Bei der Einschreibung sind noch einmal Unterlagen zum Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung beim Studierendensekretariat bzw. Internationalen Studierendensekretariat einzureichen. Die endgültige Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung erfolgt erst bei der Einschreibung durch das Studierendensekretariat bzw. durch das Internationale Studierendensekretariat der Bergischen Universität. Die bestandene Eignungsprüfung bedeutet noch keine allgemeine Zulassung zum angestrebten Studiengang.

Ablauf des Verfahrens

Das Eignungsfeststellungsverfahren gliedert sich in zwei Schritte:

  1. Abgabe einer Arbeitsprobe für jeden angestrebten Teilstudiengang
  2. eine Präsentation mit Kolloquium.

Arbeitsprobe
Die Arbeitsprobe besteht in der selbstständigen Bearbeitung der von der Prüfungskommission vorgegebenen Aufgabenstellungen. Dabei muss der*die Bewerber*in für jeden angestrebten Teilstudiengang je eine Arbeitsprobe einreichen.

Die Kommission legt die Aufgabenstellung, deren Umfang, die Bearbeitungsfrist und die Abgabemodalitäten fest und teilt diese den Bewerber*innen, die zum Verfahren zugelassen werden, ca. zwei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist per Email mit (per Email) mit. Es liegt in der Verantwortung der Bewerber*innen den Email-Eingang zu überwachen und sich zu melden, wenn nach zwei Wochen noch keine Nachricht eingegangen ist.

Für die fristgerechte Abgabe der Arbeitsprobe gilt das Datum des Poststempels oder bei digitaler Abgabe die Uhrzeit des erfolgreichen Uploads je nachdem, welche Abgabemodalitäten auf den Internetseiten der Fakultät für Design und Kunst angegeben wurden.

Zur Arbeitsprobe gehört ggf. die digitale Dokumentation von analogen Arbeitsergebnissen. Die Beweber*innen müssen die Originalexemplare bis zum Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens aufbewahren und nach Aufforderung bei der Präsentation mit Kolloquium vorlegen.

Der Arbeitsprobe ist eine schriftliche und persönlich unterzeichnete Erklärung beizufügen, dass die eingereichte Arbeitsprobe seslbstständig von den Bewerber*innen angefertigt wurde. Wenn bei filmischen Arbeiten auf die Hilfe von Dritten zurückgegriffen wurde, ist dies an dieser Stelle sowie in den Credits im Abspann genauestens aufzulisten.

Präsentation mit Kolloquium

Die Bewerber*innen präsentieren ihre Arbeitsproben den Mitgliedern der Kommission in einem persönlichen Gespräch. Bei zwei gewählten Teilstudiengängen wird die jeweilige Arbeitsprobe im Rahmen von zwei Präsentationen mit Kolloquium der Kommission vorgestellt. Diese Präsentationen können von der Prüfungskommission räumlich und zeitlich getrennt oder zusammen veranstaltet werden sowie in Gruppen stattfinden.

Feststellung der Eignung

Die Feststellung der Eignung ergibt sich studiengangbezogen jeweils nach den Kriterien

  1. Wahrnehmungsfähigkeit
  2. Vorstellungsvermögen
  3. Darstellungsvermögen und -fertigkeit

Für die Feststellung der Eignung setzen die stimmberechtigten Mitglieder der Prüfungskommission eine Note zwischen 1,0 (sehr gut) und 5,0 (nicht ausreichend) fest. Die Eignung wird zuerkannt mit einer Note von 3,0 (befriedigend) oder besser.

Bewerber*innen, die zwei Teilstudiengänge anstreben, aber nur für einen Teilstudiengang die Eignungszuerkennung erwerben, müssen für die Einschreibung einen weiteren Teilstudiengang wählen. Dabei sind die Kombinationsvorgaben für die einzelnen Teilstudiengänge zu beachten.

Mitteilung des Ergebnisses
Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens wird schriftlich mitgeteilt, in der Regel spätestens zwei Wochen nach der Präsentation mit Kolloquium.

Wiederholungsmöglichkeiten
Die Eignungsfeststellungsprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Einschreibung und Gültigkeitsdauer

Nach bestandener Eignungsprüfung müssen Sie sich über das Portal StudiLöwe im Studierendensekretariat der Bergischen Universität für die Teilstudiengänge des Kombinatorischen Bachelors online einschreiben. Die Teilstudiengänge Mediendesign und Designtechnik, Design Audiovisueller Medien sowie Design Interaktiver Medien sind zulassungsfreie Studiengänge. Für zulassungsbeschränkte Teilstudiengänge (sog. NC-Studiengänge) gelten besonders frühe Bewerbungstermine. Die Termine der Online-Einschreibung beim Studierendensekretariat finden Sie hier

Bildungsausländer*innen müssen sich zusätzlich über Uni-Assist bewerben. Informationen für internationale Studienbewerber*innen. Bitte setzen Sich sich mit unserem Internationalen Studierendensekretariat in Verbindung.

Der Bescheid über die künstlerisch-gestalterische Eignung muss bei der Einschreibung im Studierendensekretariat bzw. im Internationalen Studierendensekretariat vorgelegt werden. Er ist für die drei unmittelbar und in Folge auf die Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung folgenden Einschreibungstermine gültig.

 

Hochschulwechsel/Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen/Anerkennung von Eignungsnachweisen

Informationen zu Hochschulwechsel, Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen sowie zur Anerkennung von Eignungsfeststellungen finden Sie hier

Rechtliche Grundlagen

Das Verfahren ist geregelt in der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Teilstudiengänge Mediendesign und Designtechnik, Design Audiovisueller Medien sowie Design Interaktiver Medien im Kombinatorischen Bachelor of Arts an der Bergischen Universität Wuppertal 

Darüber hinaus gelten für das Sommersemester 2022 die Vorgaben der Corona--Sonderregelungen für Prüfungen.

Weitere Infos über #UniWuppertal: